Zahnunfall – Wie muss ich mich verhalten?

Schnell kann es gehen. Ein kurzer unachtsamer Moment, man stürzt und ein Zahn fehlt. Wie man sich in so einer Situation verhalten sollte, wissen die Wenigsten.

Jedes vierte Kind unter 16 Jahren hat bereits einen Zahnunfall erlitten. Bei dieser beachtlichen Zahl, sollte man wissen, was im Ernstfall zu tun ist. Meistens sind die Frontzähne betroffen, die in der ästhetisch wichtigsten Zone liegen. Herr Dr. Andreas Euchner, Zahnarzt der Praxis Zahngesundheit Baden-Baden, schildert Ihnen welche Regeln zu beachten sind.

Regel Nr. 1: Zahnarzt/Klinik aufsuchen

Suchen Sie nach jedem Sturz einen Zahnarzt oder bei schwerwiegenderer Gesichtsverletzung ein Krankenhaus bzw. eine Mund-Kiefer-Gesichtsklinik auf. Das nächste Krankenhaus befindet sich im Stadtteil Balg von Baden-Baden in der Balger Straße 50 (Notfallnummer: 07221 91-2070). Im Krankenhaus gehen Sie direkt in die Notfallaufnahme der Unfallchirurgie.

Auch bei Stürzen, bei denen man auf den ersten Blick keine Veränderung erkennen kann, können später Folgeschäden eintreten. Aus versicherungstechnischen Gründen rät Dr. Andreas Euchner auf jeden Fall einen Zahnarzt/eine Klinik aufzusuchen.

Regel Nr. 2: Zahn aufbewahren

Bewahren Sie den Zahn oder das gebrochene Stück des Zahnes auf. Der Zahnarzt kann den Zahn im Regelfall wiedereinsetzen bzw. den gebrochenen Zahn reparieren. Wichtig dabei ist die Aufbewahrung des Zahnes. Empfohlen werden sogenannte „Zahnrettungsboxen“, die mit einer Nährlösung gefüllt sind und die eine keimfreie Lagerung des Zahnes für 24 Stunden garantieren. Solche Zahnboxen erhalten Sie in der Apotheke. Falls Sie keine Zahnbox zur Hand haben, wäre eine Notlösung den Zahn in Milch, in einer Kochsalzlösung (1g Kochsalz pro 100 ml Wasser) oder in einer Plastikfolie mit Speichel feucht zu halten. Vermeiden Sie reines Wasser oder Desinfektionsmittel wie Alkohol etc..

Achtung: Bei Verlust eines kompletten Zahnes niemals die Zahnwurzel berühren, da sonst die zarte Wurzelhaut verletzt wird und der Zahn nicht mehr richtig einwachsen kann! Bei Verschmutzung des Zahnes sollte er kurz unter fließendes Wasser gehalten werden. Danach sollte der Zahn wie oben beschrieben feucht gehalten werden.

Regel Nr. 3: Impfung

Bei offenen Wunden empfiehlt sich eine Wundstarrkrampf- bzw. Tetanusimpfung. Suchen Sie schnellstmöglich ihren Hausarzt auf. Blutungen können durch Andrücken eines Tuches gestoppt werden.

Regel Nr. 4: Bei Verdacht auf Gehirnerschütterung ins Krankenhaus

Bei Schwindel, Erbrechen oder vergrößerten Pupillen sollte der Betroffene schnellstmöglich ins Krankenhaus/zum Hausarzt gebracht werden. Hier besteht der Verdacht auf eine Gehirnerschütterung.

Generell sollten Sie beachten, dass bei Zahnverletzungen nicht immer gleich die Folgeschäden erkannt werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie in den darauffolgenden Jahren nach dem Zahnunfall regelmäßig die Kontrolluntersuchungen bei ihrem Zahnarzt wahrnehmen.

Man unterscheidet die Behandlungsdringlichkeit bei Milchzähnen und bleibenden Zähnen.

Milchzähne

Bei abgebrochen, gelockerten oder herausgeschlagenen Milchzähnen reicht es aus, wenn Sie innerhalb von Tagen einen Zahnarzt aufsuchen. Bei Blutungen sollten Sie noch am selben Tag einen Zahnarzt aufsuchen. Ein verschobener Milchzahn kann nur am selben Tag gerichtet werden. Daher empfiehlt sich ein sofortiger Zahnarztbesuch. Hineingeschlagene Milchzähne können Folgeschäden verursachen, da sie das Entwicklungsstadium beeinflussen. Auch hier empfiehlt Dr. Andreas Euchner dringend einen Zahnarztbesuch, da sie das höchste Folgeschäden-Risiko mit sich bringen.

Bleibende Zähne

Bei bleibenden Zähnen sollte bei einem abgebrochenen, gelockerten, verschobenen, hinein- oder herausgeschlagenen Zahn der Zahnarzt innerhalb von Stunden aufgesucht werden. Wichtig ist hierbei, dass herausgebrochene Zahnstücke mitgebracht werden.

Falls Sie dennoch Fragen zu einem Zahnunfall haben, beantworten wir Ihnen diese gerne jederzeit.